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Ausgewählte Ferienunterkünfte

Mecklenburgische Ostseeküste

Sonnenuntergang an der Küste der Ostsee

Mietbedingungen

Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihr Interesse, das Sie uns entgegenbringen. Bitte schenken diesen Geschäftsbedingungen Ihre Aufmerksamkeit, denn sie enthalten wichtige Informationen über das zwischen Ihnen und uns – Holiday Classics – begründete Rechtsverhältnis.

Die angebotenen Ferienunterkünfte sind kein Eigentum von Holiday Classics. Holiday Classics tritt im Auftrag des jeweiligen Eigentümers als Vermittler des Ferienobjekts auf und ist von diesem bevollmächtigt, alle im Zusammenhang mit der Vermietung stehenden Rechtsgeschäfte abzuwickeln. Der Mietvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Eigentümer des Ferienobjekts als Vermieter und dem Mieter zustande. Holiday Classics wird selbst nicht Vertragspartner. Die Allgemeinen Mietbedingungen von Holiday Classics regeln ausschließlich die Rechtsbeziehung zwischen dem Mieter und dem Eigentümer des Ferienobjekts als Vermieter. Eine Inanspruchnahme von Holiday Classics ist ausgeschlossen.

1. Vertragsabschluss

Ein Vertrag zwischen dem Gast und dem durch Holiday Classics vertretenen Eigentümer einer Ferienunterkunft kommt erst zustande, wenn Holiday Classics ihn schriftlich oder per E-Mail bestätigt. Ihre Reservierungsanfrage kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder per Anfrage elektronisch bei Holiday Classics vorgenommen werden. Sie erfolgt auch für alle in der Reservierungsanfrage mit aufgeführten Teilnehmer, für deren spätere Vertragsverpflichtung der Reservierende wie für seine eigenen einsteht.

Bei telefonischer Buchung kommt ein Beherbergungsvertrag unter der aufschiebenden Bedingung der Genehmigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn Sie als Gast nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Reservierungsbestätigung ausdrücklich erklären, dass Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht akzeptieren.

Die vom Mieter überwiesene Anzahlung gilt wie eine Unterschrift auch für die Akzeptanz der AGB. Sofern die Überweisung von einem Mitreisenden bzw. sonstigen Dritten erfolgt, dann haftet der Überweisende mit dem Mieter für den Vertrag gesamtschuldnerisch. Der Mieter hat den von ihm beauftragten überweisenden Dritten darauf hinzuweisen.

Unter den verschiedenen Buchungswegen und -portalen bzw. Softwaresystemen kann es aus systemtechnischen Gründen zu zeitversetzten automatischen Datenaktualisierungen von bis zu 24 Stunden kommen. Sofern aus diesem Umstand eine Doppelbuchung eintritt, bekommt der zeitliche Erstbucher das Objekt zugesprochen.

2. Zahlungsbedingungen

Alle Zahlungen erfolgen, soweit nicht anders vereinbart, als Banküberweisung. Mit Zugang der Reservierungsbestätigung ist innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung von 20% des zu zahlenden Gesamtbetrags auf das Konto von Holiday Classics zu entrichten. Der restliche Betrag ist spätestens zwei Wochen vor Mietbeginn vollständig zu überweisen. Bei kurzfristigen Buchungen (< 28 Tage vor Anreise) ist der gesamte Betrag sofort fällig.

Ist die Anzahlung nicht innerhalb von 14 Tagen oder der restliche Betrag nicht spätestens bis zwei Wochen vor Mietbeginn auf dem Konto von Holiday Classics eingegangen, ist Holiday Classics zum sofortigen Rücktritt berechtigt. Ein Anspruch auf eine Vermietungsleistung besteht nur im Falle der vollständigen Bezahlung des Vermietungspreises laut Reservierungsbestätigung, andernfalls wird die Schlüsselübergabe durch den Vermieter verwehrt.

3. Stornierung / Reiserücktritt durch den Mieter

Eine Stornierung durch den Mieter ist unter Leistung einer einmaligen Pauschale jederzeit möglich. Für den Fall einer Stornierung verpflichtet sich der Mieter zur Zahlung einer Pauschale wie folgt:

  • Bis 30 Tage vor Mietbeginn: volle Erstattung abzüglich 50,00 Euro Stornogebühr
  • 29 Tage vor Mietbeginn: 100% des Mietpreises

Auf verschiedenen Buchungsportalen können abweichende Stornierungsbedingungen gelten.

Holiday Classics ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Unterkünfte nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten; bis zur Weitervermietung jedoch haftet der Mieter nach § 3 Nr. 2. Holiday Classics ist berechtigt, im vorliegenden Fall die Unterkunft im Sinne der Schadensminderung nach eigenem Ermessen auch günstiger gegenüber Dritten anzubieten und zu vermieten. Eine erfolgreiche Vermietung tritt erst dann ein, wenn ein Nachmieter das Objekt vollständig bezahlt hat.

Erst nach Ablauf des stornierten Buchungszeitraumes werden dem Mieter die anfallenden Stornokosten abzüglich Einsparungen / Weitervermietungserlös in Rechnung gestellt. Bis dahin werden alle bereits geleisteten Zahlungen einbehalten. Grundsätzlich werden 50,00 Euro Stornobearbeitungsgebühr fällig.

Im Miet-/Reisepreis ist keine Reiserücktrittsversicherung enthalten: deshalb empfehlen wir dringend den Abschluss einer solchen.

4. Kündigung

Nach dem Bezug des Ferienobjekts ist der Mietvertrag für beide Vertragsparteien nur aus wichtigem Grund kündbar. Im Falle einer vorzeitigen Abreise des Mieters ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes werden 100% des Mietbetrages berechnet. Ein wichtiger Grund stellt insbesondere eine unvorhergesehene Unbewohnbarkeit des Ferienobjektes dar. Darüber hinaus muss der Grund stets aus der Sphäre des Kündigungsempfängers stammen, um eine Kündigung zu rechtfertigen. Der Mieter erhält in diesem Fall den Mietpreis bzw. Anteile des Mietpreises zurückerstattet.

Hat der Mieter durch sein Verhalten, welches nicht bereits unter die Nichtvornahme der Mietentrichtung unter § 2 Nr. 2 fällt, Anlass zur Kündigung des Vermieters gegeben, insbesondere dadurch, dass von ihm Störungen des Nachbarn ausgehen, besteht für den Vermieter Anspruch auf den Mietpreis abzüglich 50% der Miete für die noch verbleibende Restmietdauer.

5. Anreise und Abreise

Am Anreisetag kann das Mietobjekt frühestens ab 16.00 Uhr und spätestens bis 18.00 Uhr bezogen werden. Sofern das Mietobjekt zum angegebenen Zeitpunkt aus verschiedenen Gründen noch nicht bezugsfertig sein sollte, entstehen keine Schadensersatzansprüche. Abweichende Anreisezeitpunkte sind rechtzeitig mit dem Vermieter abzustimmen.

Bei Anreise hat sich der Mieter vom ordnungsgemäßen Zustand des Objektes zu überzeugen. Schäden, Mängel und Verunreinigungen sind unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen und ggf. per Handyfoto zu dokumentieren.

Am Abreisetag ist das Mietobjekt spätestens bis 10.00 Uhr zu verlassen. Sollte die vereinbarte Mietdauer überschritten werden, ist Holiday Classics berechtigt, die Nutzungsüberschreitung nachzuberechnen. Ferner behalten wir uns Schadensersatzansprüche vor, sollten wir wegen der Nutzungsüberschreitung gehindert sein, unsere Mietvertragsverpflichtungen gegenüber nachfolgenden Gästen erfüllen zu können.

Das Mietobjekt ist besenrein zu übergeben. Angefallener Müll ist selbständig in den zugewiesenen Mülltonnen zu entsorgen. Benutztes Küchenzubehör (Geschirr, Töpfe etc.) ist sauber und gründlich gereinigt in den entsprechenden Küchenschränken zu verstauen. Bei einer Missachtung dieser Vorgaben behält sich der Vermieter vor, eine gründliche Objektreinigung gesondert in Rechnung zu stellen, wobei sich die Höhe des Rechnungsbetrages am Grad der Verschmutzung bemisst.

6. Pflichten des Mieters

In jedem Objekt liegen eine Inventarliste und eine Hausordnung aus. Diese werden vom Mieter im vollen Umfang akzeptiert und eingehalten. Sollte eine Hausordnung fehlen, so gilt die allgemeine Hausordnung, die im Büro bei Holiday Classics eingesehen und in Kopie ausgehändigt werden kann.

Inventar darf aus dem Mietobjekt nicht entfernt werden. Die Vollständigkeit des Inventars wird bei Abreise durch den Vermieter kontrolliert. Schäden oder Fehlbestände am Inventar / Objektschlüssel sind vom Mieter zu ersetzen.

Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ist der Mieter verpflichtet, bei möglichen auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Beseitigung der Störung beizutragen und einer Schadensentstehung vorzubeugen. Beanstandungen sind unverzüglich anzuzeigen. Für ein Abhilfeersuchen hat sich der Mieter unverzüglich an den Vermieter zu wenden, damit geeignete Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ergriffen werden können. Für die Benutzung technischer Geräte gilt, dass sofern keine Gebrauchsanweisungen vorhanden sind, ungeübte Benutzer von einer Inbetriebnahme der Geräte Abstand nehmen sollten. Die Haustür des Mietobjekts ist bei Abwesenheit stets abzuschließen.

Bei Sturm und Orkan sind die Fenster geschlossen zu halten. Grundsätzlich ist der Mieter verpflichtet, das Mietobjekt sorgfältig zu behandeln. Sofern nicht ausdrücklich in der Reservierungsbestätigung als Raucherobjekt benannt, handelt es sich generell um Nichtraucherobjekte. Rauchen ist hier strengstens untersagt und lediglich erlaubt auf Balkon / Terrasse bei geschlossener Tür oder vor dem Hauseingang, sofern kein Balkon vorhanden. Unerlaubtes Rauchen im Objekt führt zur fristlosen Kündigung! Sofern die Reinigungskraft nach Abreise Zigarettenrauch im Nichtraucherobjekt wahrnimmt und dieser ggf. auch in Gardinen, Polstermöbel, Betten oder anderen Ausstattungsgegenständen eingezogen ist, führt dies ggf. zu einer kompletten Sonderreinigung, die mehrere Hundert Euro kosten kann. Diese wird dem Mieter in Rechnung gestellt.

Es ist nicht gestattet, das Mietobjekt mit mehr als in der Reservierungsbestätigung angegebenen Personenzahl zu belegen. Zuwiderhandlung führt zur fristlosen Kündigung.

7. Haftung des Mieters

Für verursachte Schäden innerhalb und außerhalb des Mietobjektes haftet der Mieter uneingeschränkt. Hierbei übernimmt der Mieter auch die Haftung für Schäden, die durch andere Personen entstehen (Mitreisende). Der Vermieter ist daher nicht verpflichtet, den Verursacher des Schadens zu ermitteln, sondern kann den Mieter in Anspruch nehmen.

Bei Verlust eines Hausschlüssels ist der Mieter verpflichtet, umgehend den Vermieter zu informieren und für die Kosten der Ersatzbeschaffung bzw. ggf. den Austausch der Schließanlage aufzukommen. Dies gilt auch für alle weiteren übergebenen Schlüssel.

8. Haftung des Vermieters

Holiday Classics als Vermittler übernimmt keine Haftung für Leistungsstörungen oder Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit fremd vermittelten Leistungen (z. B. Ausflüge, Mietwagen, Veranstaltungen). Die Haftung des Vermieters beschränkt sich auf die Bereitstellung des Mietobjekts und die Aushändigung der Schlüssel.

Für etwaige Schäden, die nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Vermieters beruhen, wird die Haftung ausgeschlossen. Der Vermieter haftet nicht für die eingebrachten Sachen des Mieters. Eine Haftpflichtversicherung des Vermieters besteht.

9. Internetzugang

Der Vermieter bietet im Mietobjekt in der Regel eine kostenlose Nutzung des Internetzugangs an. Der Mieter verpflichtet sich, den Zugang nicht für illegale Aktivitäten zu nutzen und haftet für alle Folgen und Schäden, die durch eine rechtswidrige Nutzung entstehen.

10. Datenschutz

Holiday Classics speichert und nutzt die personenbezogenen Daten der Mieter ausschließlich zur Abwicklung der Buchungen und der gesetzlichen Vorgaben entsprechend. Der Mieter hat das Recht, auf Anfrage Auskunft über die gespeicherten Daten zu erhalten und deren Löschung zu verlangen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

11. Sonstige Bestimmungen

Holiday Classics ist berechtigt, die Leistungen und Preise anzupassen, sofern dies nach Vertragsabschluss aufgrund von Kostensteigerungen oder anderen Umständen erforderlich wird. Solche Änderungen werden dem Mieter unverzüglich mitgeteilt und gelten ab dem Zeitpunkt der Mitteilung, es sei denn, der Mieter widerspricht innerhalb von zwei Wochen schriftlich.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende, rechtswirksame Regelung.

13. Gerichtsstand

Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Gerichtsstand am Sitz von Holiday Classics vereinbart, sofern der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.