Alle Einschränkungen wurden zurückgenommen. Sie können nun also ohne Impfnachweis und ohne Test anreisen.
Zum Schutz unserer Mitarbeiter bitten wir Sie jedoch in unseren Büros eine Maske zu tragen.
***************************************************************************************
Für alle Reisenden nach Mecklenburg-Vorpommern gilt ab dem 04.03.2022 die 3-G-Regel.
Somit können nun auch wieder Personen anreisen, die negativ getestet sind (kein Selbsttest). Um Anreisen zu dürfen benötigen Sie nun entweder: einen Nachweis über Vollständige Impfung, einen Nachweis über Genesung oder einen tagesaktuellen Test aus einem Testzentrum.
Alle weiteren bekannten Schutz- und Hygiene-Regeln sind natürlich auch weiterhin einzuhalten.
Die Gesundheit unserer Gäste und Mitarbeiter steht für uns an oberster Stelle.
Wir freuen uns auf Sie!
aktueller Stand: 04.03.2022 10:10 Uhr vorheriger Stand: 14.01.2022 14:20 Uhr
***************************************************************************************
Für alle Reisenden nach Mecklenburg-Vorpommern gilt ab dem 25.11.2021 die 2-G-Regel.
Somit können nur Personen anreisen, die entweder geimpft oder genesen sind. Darüber hinaus müssen alle Gäste einen tagesaktuellen Negativ-Test vorweisen können. Dieser ist bei Anreise vorzulegen (kein Selbsttest).
Ausgenommen von der 2G-plus-Regel sind:
bei Schülerinnen und Schülern ist, außerhalb der Ferienzeiten die Vorlage eines Schülerausweises ausreichend. Da regelmäßige Tests in den Schulen stattfinden.
In allen anderen Fällen muss ein tagesaktueller negativer Test vorgelegt werden.
Alle weiteren bekannten Schutz- und Hygiene-Regeln sind natürlich auch weiterhin einzuhalten.
Die Gesundheit unserer Gäste und Mitarbeiter steht für uns an oberster Stelle.
Wir freuen uns auf Sie!
aktueller Stand: 14.01.2022 14:20 Uhr vorheriger Stand: 15.12.2021 08:20 Uhr
***************************************************************************************
Für alle Reisenden nach Mecklenburg-Vorpommern gilt ab dem 25.11.2021 die 2-G-Regel.
Somit können nur Personen anreisen, die entweder geimpft oder genesen sind. Darüber hinaus müssen alle Gäste einen tagesaktuellen Negativ-Test vorweisen können. Dieser ist bei Anreise vorzulegen (kein Selbsttest).
Ausgenommen von der 2G-plus-Regel sind:
bei Schülerinnen und Schülern ist, außerhalb der Ferienzeiten die Vorlage eines Schülerausweises ausreichend. Da regelmäßige Tests in den Schulen stattfinden.
In allen anderen Fällen muss ein tagesaktueller negativer Test vorgelegt werden.
Alle weiteren bekannten Schutz- und Hygiene-Regeln sind natürlich auch weiterhin einzuhalten.
Die Gesundheit unserer Gäste und Mitarbeiter steht für uns an oberster Stelle.
Wir freuen uns auf Sie!
***************************************************************************************
***************************************************************************************
Nach einem Beschluss der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, dürfen wir nun doch bereits ab dem 04.06.2021 wieder öffnen. Somit freuen wir uns sehr auf Ihre Anreise.
Voraussetzungen für den Aufenthalt sind die Vorlage eines tagesaktuellen, negativen COVID19-Schnell-Tests (mit Bescheinigung des Testzentrum) bei Anreise und während des Aufenthalts aller 3 Tage einen Test. Diese Tests sind für Sie kostenfrei
***************************************************************************************
Bis einschließlich 06.06. bzw. 13.06.2021 ist die Beherbergung zu touristischen Zwecken untersagt.
Alle in diesen Zeitraum fallenden Buchungen stornieren wir kostenfrei und erstatten die geleisteten (An-) Zahlungen vollständig zurück.
Gerne ermöglichen wir Ihnen auch eine kostenfreie Umbuchung. Bereits geleistete Anzahlungen werden auf den neuen Reisetermin übertragen.
Bei Fragen sind wir auch telefonisch gerne für Sie da!
Alle aktuellen Informationen finden Sie auch auf der Seite des Tourismusverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V.:
> zu den Informationen des Tourismusverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Nein. Wir gehen davon aus, dass Reisebeschränkungen angesichts der anhaltenden Corona-Situation nicht mehr als unvorhersehbar gelten. Somit gelten die üblichen Stornierungsbedingungen.
Dennoch sind wir selbstverständlich auch an einer einvernehmlichen Lösung z.B. in Form eines Gutscheins oder einer Umbuchung interessiert.
Unabhängig von dieser Regelung werden bei einem bundesweiten Reiseverbot in das Zielgebiet alle in diesen Zeitraum fallenden Reservierungen kostenlos storniert. Geleistete Zahlungen wandeln wir in Form von unbegrenzt gültigen Gutscheinen oder gebührenfreien Umbuchungen um bzw. erstatten die Zahlungen durch Rücküberweisung.
Sprechen Sie mit uns! Gemeinsam lässt sich das besser ertragen. Da unsere Telefonleitungen zurzeit stark überlastet sind, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail mit Angabe Ihrer Telefonnummer. Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück!
Sie können sicher sein, dass wir die behördlichen Auflagen, was die Hygiene- und Schutzstandards betrifft, sehr ernst nehmen. Zurzeit bereiten wir alle Ferienunterkünfte vor, sodass Sie einen sorglosen Urlaub in einer unserer Ferienunterkünfte an der schönen Ostseeküste verbringen können.
Auf der nachfolgenden Website können Sie ganz einfach Ihre Postleitzahl eingeben und sehen dann direkt, ob Ihr Wohnort ein Risikogebiet ist oder nicht.
https://www.covid-plz-check.de